Greenwashing: Neue EmpCo-Richtlinie der EU für Aussagen zur Nachhaltigkeit
Neue EU-Regelungen: Was sich ab dem 27. September 2026 ändert
Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 gelten ab dem 27. September 2026 strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung sowie auf Produkten. Die Richtlinie wurde in Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt und verschärft die Vorgaben für Umweltwerbung sowie freiwillige Nachhaltigkeitssiegel.
Im Mittelpunkt steht dabei ein Grundsatz: Umweltversprechen müssen nachvollziehbar, überprüfbar und belegbar sein. Allgemeine Werbeaussagen ohne ausreichenden Nachweis sollen künftig nicht mehr zulässig sein.
Dazu zählen beispielsweise Begriffe wie:
- nachhaltig
- grün
- umweltfreundlich
- klimafreundlich
- ökologisch
- recyclebar
- kompostierbar
- biologisch abbaubar
- ressourcenschonend
Solche allgemeinen Aussagen dürfen künftig nur verwendet werden, wenn sie auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder belastbaren Nachweisen beruhen. Auch freiwillige Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert und müssen bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen. Ziel ist es, Verbrauchern eine verlässliche Orientierung zu geben und Unternehmen zu einer transparenten Kommunikation zu verpflichten.
Die neuen Regelungen bedeuten nicht, dass Nachhaltigkeit nicht mehr beworben werden darf. Entscheidend ist vielmehr, Umweltvorteile konkret, nachvollziehbar und überprüfbar darzustellen. Messbare Angaben, anerkannte Zertifizierungen und transparente Erläuterungen gewinnen daher deutlich an Bedeutung.
Worauf es bei einer transparenten Nachhaltigkeitskommunikation ankommt
Nachhaltigkeitskommunikation muss künftig klarer, nachvollziehbarer und besser belegt sein. Unternehmen sollten ihre Aussagen deshalb regelmäßig prüfen und sicherstellen, dass diese transparent formuliert sind. Worauf es dabei besonders ankommt, zeigen die folgenden Bereiche.
Welche Aussagen sind erlaubt und welche nicht?
Die neuen Vorgaben verbieten Nachhaltigkeitsaussagen nicht grundsätzlich. Voraussetzung ist Transparenz. Aussagen sollten konkret formuliert sein, damit Verbraucher erkennen können, worauf sich die Aussagen beziehen und wie sie belegt werden.
Grundsätzlich gilt: Je konkreter und messbarer eine Aussage formuliert ist, desto glaubwürdiger und rechtssicherer ist sie.
| Mit Nachweis erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| „Die Verpackung besteht zu 80 % aus recyceltem Kunststoff.“ | „Umweltfreundliche Verpackung.“ |
| „Der Strom für unsere Produktion stammt zu 100 % aus zertifiziertem Ökostrom.“ | „Grüne Produktion.“ |
| „Das Produkt reduziert den Wasserverbrauch um 30 % gegenüber dem Vorgängermodell.“ | „Besonders nachhaltig.“ |
| „Das Holz stammt aus FSC-zertifizierter Forstwirtschaft.“ | „Natürlich gut für die Umwelt.“ |
| „Die CO₂-Emissionen dieses Produkts wurden gegenüber dem Vorgängermodell um 20 % reduziert.“ | „Klimafreundliches Produkt.“ |
Welche Branchen sind betroffen und welche nicht?
Die Vorgaben gelten branchenübergreifend für Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteilen werben. Besonders relevant sind sie für Bereiche, in denen solche Aussagen häufig auf Verpackungen, in Online-Shops, Kampagnen oder Produktbeschreibungen eingesetzt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Handel und E-Commerce
- Lebensmittel- und Getränkeindustrie
- Mode- und Textilbranche
- Kosmetik- und Körperpflege
- Möbel- und Einrichtungsbranche
- Elektronik und Haushaltsgeräte
- Automobilindustrie
- Tourismus und Reisebranche
Weniger stark betroffen sind Unternehmen, die keine Umweltversprechen in ihrer Kommunikation verwenden oder im B2B-Bereich tätig sind. Dennoch sollten auch sie ihre Nachhaltigkeitsaussagen regelmäßig überprüfen, da die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit branchenübergreifend steigen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Um rechtliche Risiken zu vermeiden, empfiehlt es sich, bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen frühzeitig zu überprüfen.
EmpCo-Richtlinie: Checkliste für Unternehmen
- Bestehende Werbeaussagen auf allgemeine oder missverständliche Formulierungen prüfen.
- Umweltversprechen mit belastbaren Daten, Studien oder Zertifizierungen belegen.
- Nachhaltigkeitssiegel auf ihre Gültigkeit und Anerkennung überprüfen.
- Marketing-, Rechts- und Nachhaltigkeitsabteilungen enger abstimmen.
- Aussagen regelmäßig aktualisieren und an neue gesetzliche Anforderungen anpassen.
Was ist Greenwashing?
Greenwashing bezeichnet irreführende oder unbelegte Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, durch die Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen umweltfreundlicher erscheinen, obwohl diese Darstellung nicht oder nur teilweise der Realität entspricht.
Dabei muss Greenwashing nicht immer aus einer bewusst falschen Aussage bestehen. Häufig entstehen irreführende Aussagen auch dadurch, dass Unternehmen sehr allgemeine Umweltbegriffe verwenden, ohne diese ausreichend zu erläutern oder nachweisen zu können.
Das gilt beispielsweise, wenn ein Produkt pauschal als „nachhaltig“ bezeichnet wird, ohne zu erklären, worauf sich diese Eigenschaft bezieht und anhand welcher Kriterien sie bewertet wurde.
Greenwashing kann unterschiedlich ausgestaltet sein:
- Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ werden ohne weitere Erklärung verwendet.
- Einzelne positive Umwelteigenschaften werden hervorgehoben, während andere negative Auswirkungen verschwiegen werden.
- Irreführende Bilder oder Farben vermitteln einen nachhaltigen Eindruck.
- Umweltversprechen können nicht durch unabhängige Nachweise oder Zertifizierungen belegt werden.
Verbraucher legen heute zunehmend Wert auf Transparenz. Unternehmen, die nachvollziehbar kommunizieren und ihre Aussagen belegen können, schaffen Vertrauen und stärken langfristig ihre Glaubwürdigkeit.
Warum Greenwashing heute relevant ist
Nachhaltigkeit beeinflusst zunehmend, wie Verbraucher Produkte und Unternehmen wahrnehmen. Viele Kaufentscheidungen werden heute bewusst unter Berücksichtigung ökologischer oder sozialer Aspekte getroffen. Gleichzeitig investieren Unternehmen verstärkt in nachhaltige Produkte, klimafreundliche Prozesse und ESG-Strategien.
Mit der steigenden Bedeutung nachhaltiger Themen wächst jedoch auch die Zahl der Umweltversprechen. Untersuchungen der Europäischen Kommission zeigen, dass mehr als die Hälfte der überprüften Umweltclaims unklar, übertrieben oder nicht ausreichend belegt waren. Rund 40 % der Aussagen konnten nicht durch entsprechende Nachweise gestützt werden.
Dadurch fällt es Verbrauchern zunehmend schwer, glaubwürdige von irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen zu unterscheiden.
Die Folgen betreffen nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen:
- Vertrauensverlust: Irreführende Aussagen können die Glaubwürdigkeit einer Marke langfristig beschädigen.
- Wettbewerbsverzerrung: Unbelegte Umweltversprechen benachteiligen Unternehmen, die tatsächlich in nachhaltigere Produkte und Prozesse investieren.
- Rechtliche Risiken: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Bußgelder nehmen zu.
- Steigende Erwartungen: Kunden, Investoren und Geschäftspartner verlangen zunehmend Transparenz und belastbare Informationen.
Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation wird deshalb zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor. Wer offen kommuniziert und Umweltvorteile nachvollziehbar belegt, stärkt nicht nur das Vertrauen seiner Zielgruppen, sondern reduziert gleichzeitig rechtliche Risiken.
FAQs
Welche Unternehmen sind von den neuen Regelungen betroffen?
Grundsätzlich gelten die neuen Vorgaben für Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen bewerben. Besonders relevant sind sie für Branchen, in denen Nachhaltigkeit ein wichtiger Bestandteil der Marketing- und Produktkommunikation ist.
Sind Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ künftig verboten?
Nein. Solche Begriffe dürfen weiterhin verwendet werden, sofern sie nachvollziehbar, konkret und ausreichend belegt sind. Allgemeine Umweltversprechen ohne belastbare Nachweise oder Erläuterungen werden jedoch künftig deutlich stärker eingeschränkt.
Was können Unternehmen tun, um Greenwashing zu vermeiden?
Unternehmen sollten ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen regelmäßig überprüfen, konkrete und belegbare Formulierungen verwenden sowie anerkannte Nachweise oder Zertifizierungen nutzen. Eine enge Abstimmung zwischen Marketing, Nachhaltigkeitsmanagement und Rechtsabteilung kann zusätzlich dazu beitragen, irreführende Aussagen zu vermeiden.
Was versteht man unter Greenwashing?
Greenwashing bezeichnet irreführende oder unbelegte Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, durch die Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen umweltfreundlicher erscheinen, als sie tatsächlich sind. Ziel ist häufig, das Vertrauen von Verbrauchern zu gewinnen, ohne die beworbenen Umweltvorteile ausreichend nachweisen zu können.
Was ist mit der Greenwashing-Richtlinie gemeint?
Der Begriff „Greenwashing-Richtlinie“ wird häufig als vereinfachte Bezeichnung für die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verwendet. Sie verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und soll Verbraucher besser vor irreführender Umweltwerbung schützen, damit sie fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Die neuen Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.